Ärztliche Beratung zur Patientenverfügung im MVZ
Eine Patientenverfügung hilft dabei, den eigenen Willen für den Fall festzuhalten, dass man später nicht mehr selbst in medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen kann. Eine ärztliche Beratung kann dabei helfen, medizinische Situationen besser zu verstehen und die eigenen Wünsche klarer und konkreter zu formulieren.
Ihre Patientenverfügung – medizinische Wünsche frühzeitig besprechen
Der Anlass
Wann eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung sinnvoll ist
Eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre persönlichen Wünsche zu künftigen medizinischen Behandlungen frühzeitig festhalten möchten. Das kann in jedem Erwachsenenalter sinnvoll sein, nicht nur bei schwerer Erkrankung oder im hohen Alter. Besonders hilfreich ist eine Beratung, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen, wenn Sie medizinische Situationen besser verstehen möchten oder wenn Sie vermeiden wollen, dass Angehörige später unter großem Druck Entscheidungen für Sie treffen müssen.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein bei:
Die Beratung
Was bei der ärztlichen Beratung gemacht wird
In der ärztlichen Beratung geht es darum, medizinische Situationen und Behandlungsmöglichkeiten verständlich zu besprechen. Dazu kann gehören, dass erklärt wird, was bestimmte Maßnahmen in der Praxis bedeuten, zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder palliative Begleitung. So können Sie besser einschätzen, was Sie für sich wünschen oder ablehnen möchten.
Wichtig ist dabei: Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert sein. Allgemeine Aussagen reichen oft nicht aus. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Widersprüche zu vermeiden und Behandlungssituationen so zu beschreiben, dass Ihr Wille später besser erkannt und umgesetzt werden kann.
Der Ablauf
So läuft die Beratung in der Regel ab
Zu Beginn wird besprochen, warum Sie eine Patientenverfügung erstellen oder überarbeiten möchten. Wenn bereits ein Entwurf oder eine bestehende Verfügung vorliegt, kann diese gemeinsam durchgesehen werden. Danach werden typische medizinische Situationen und mögliche Behandlungsentscheidungen verständlich besprochen. Ziel ist, dass Sie Ihre Wünsche klarer formulieren und besser einschätzen können, welche Festlegungen zu Ihrer persönlichen Haltung passen.
Kurz zusammengefasst:
Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder formlos widerrufen werden. Gerade deshalb ist es sinnvoll, die eigenen Festlegungen regelmäßig zu überprüfen und bei Veränderungen der Lebenssituation oder Gesundheit anzupassen.
Die Vorbereitung
Was Sie vor dem Termin beachten sollten
Für die Beratung ist es hilfreich, wenn Sie sich vorab Gedanken darüber machen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in schweren Krankheits- oder Behandlungssituationen wünschen oder ablehnen würden. Wenn bereits eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder ein erster Entwurf vorhanden ist, sollte dieser zum Termin mitgebracht werden. Auch bestehende Erkrankungen und bisherige Behandlungserfahrungen können für das Gespräch wichtig sein.
Hilfreich zum Termin sind in der Regel:
Dr. med Rasso Riffelmacher informiert
Was viele Patientinnen und Patienten vorab wissen möchten
Viele Menschen glauben, dass eine Patientenverfügung nur im Alter oder bei schwerer Krankheit wichtig ist. Das stimmt so nicht. Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Sinnvoll ist vor allem, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, solange man die eigenen Wünsche selbst klar benennen kann.
Wichtig ist auch: Eine Patientenverfügung ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertreten darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Beides kann sinnvoll zusammengehören.
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Häufige Fragen
Patientenverfügung
Nein. Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie vertreten darf. Beides kann sich sinnvoll ergänzen.
Ja, wenn die konkreten Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Dann sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen daran gebunden.
Ja. Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder formlos widerrufen werden.
Ja. Allgemeine Formulierungen reichen oft nicht aus. Es sollte möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll und welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Eine ärztliche Beratung hilft dabei, medizinische Situationen und Behandlungsmöglichkeiten besser zu verstehen. So lassen sich eigene Wünsche klarer und konkreter formulieren.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob Sie in bestimmten Situationen in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen. Sie gilt für den Fall, dass Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können.