Atteste und Bescheinigungen im MVZ
Atteste und Bescheinigungen können in vielen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel für Schule, Ausbildung, Sport, Behörden oder andere organisatorische Anlässe. Entscheidend ist immer, ob der Inhalt medizinisch nachvollziehbar bescheinigt werden kann und welche Art von Attest oder Bescheinigung konkret benötigt wird. Atteste und Bescheinigungen gehören zum Leistungsspektrum des MVZ. Viele dieser Leistungen sind keine regulären Kassenleistungen und werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet. In diesem Fall informieren wir Sie vorab über Kosten und Umfang der Leistung; die Ausstellung erfolgt erst nach Ihrer Zustimmung.
Ihr Attest oder Ihre Bescheinigung – klar, nachvollziehbar und passend zum Anlass
Der Anlass
Wann Atteste und Bescheinigungen sinnvoll sind
Atteste und Bescheinigungen sind sinnvoll, wenn ein gesundheitlicher Sachverhalt schriftlich bestätigt werden muss. Das kann eine Arbeitsunfähigkeit sein, aber auch ein Gesundheitsattest, eine Bescheinigung für Schule, Verein, Ausbildung oder eine andere medizinisch begründete Bestätigung. Welche Bescheinigung möglich ist, hängt immer vom Anlass und von der medizinischen Grundlage ab.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein bei:
Die Bescheinigung
Was bei Attesten und Bescheinigungen gemacht wird
Bei Attesten und Bescheinigungen wird geprüft, welcher Anlass vorliegt und was medizinisch tatsächlich bestätigt werden kann. Dabei geht es nicht um Wunschformulare, sondern um eine ärztlich nachvollziehbare Einschätzung. Welche Angaben gemacht werden können, hängt davon ab, ob eine medizinische Grundlage vorliegt und ob dafür eine persönliche Untersuchung oder eine sichere ärztliche Beurteilung notwendig ist.
Wichtig ist:
Der Ablauf
So läuft die Ausstellung in der Regel ab
Zu Beginn wird geklärt, welche Art von Attest oder Bescheinigung benötigt wird und wofür sie bestimmt ist. Danach wird ärztlich geprüft, ob die nötigen Angaben medizinisch sicher bestätigt werden können. Wenn eine Untersuchung oder Sichtung vorhandener Unterlagen erforderlich ist, wird diese in den Ablauf einbezogen. Anschließend wird entschieden, ob und in welcher Form eine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Kurz zusammengefasst:
Für gesetzlich Versicherte gilt bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel das Verfahren der elektronischen AU. Die Bescheinigung wird digital an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber trotzdem wie bisher unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren.
Die Vorbereitung
Was Sie vor dem Termin beachten sollten
Für Atteste und Bescheinigungen ist es hilfreich, wenn möglichst klar ist, wofür die Bescheinigung benötigt wird und welche Angaben enthalten sein müssen. So kann schneller geprüft werden, ob eine Ausstellung möglich ist und ob dafür ein Termin, Unterlagen oder eine Untersuchung erforderlich sind.
Hilfreich zum Termin sind in der Regel:
Wenn es um eine Arbeitsunfähigkeit geht, sollte die Praxis möglichst frühzeitig kontaktiert werden. Für bestimmte Fälle ist auch eine telefonische Krankschreibung möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dr. med Rasso Riffelmacher informiert
Was viele Patientinnen und Patienten vorab wissen möchten
Viele Menschen gehen davon aus, dass jede gewünschte Bescheinigung einfach ausgestellt werden kann. Das ist nicht so. Ärztliche Atteste und Bescheinigungen müssen medizinisch nachvollziehbar sein. Genau deshalb wird immer geprüft, was tatsächlich bestätigt werden kann und welche Form dafür passend ist.
Wichtig ist auch: Nicht jede Bescheinigung gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Gerade Gesundheitsatteste, Sportbescheinigungen oder andere organisatorische Bestätigungen sind häufig Selbstzahlerleistungen. Vor solchen Leistungen erfolgt eine transparente Aufklärung über Kosten und Umfang.
Sie möchten Ihre Beschwerden abklären lassen?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin im MVZ. Wir besprechen Ihr Anliegen, klären die nächsten Schritte und schauen gemeinsam, welche Untersuchung oder Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Atteste und Bescheinigungen
Nein. Viele Atteste und Bescheinigungen gehören nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet.
Nicht automatisch. Ärztlich bestätigt werden kann nur, was medizinisch nachvollziehbar und verantwortbar bescheinigt werden kann.
Hilfreich sind vorhandene Formulare, Angaben zum Verwendungszweck, relevante Vorbefunde und bei Bedarf eine Medikamentenliste.
Zum Beispiel Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Gesundheitsatteste, Sportbescheinigungen oder andere medizinisch begründete Bestätigungen. Welche Bescheinigung im Einzelfall möglich ist, hängt vom Anlass ab.
Bei gesetzlich Versicherten wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft die Daten dort ab. Beschäftigte müssen den Arbeitgeber aber weiterhin selbst rechtzeitig informieren.