Hautkrebsscreening im MVZ
Das Hautkrebsscreening ist eine Untersuchung zur Früherkennung auffälliger Hautveränderungen. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf diese Untersuchung. Sie gehört zum gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm.
Bei der Untersuchung wird die Haut systematisch von Kopf bis Fuß betrachtet. Ziel ist es, verdächtige Veränderungen früh zu erkennen und bei Bedarf weiter abklären zu lassen. Die Untersuchung kann von entsprechend qualifizierten hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten oder von Dermatologinnen und Dermatologen durchgeführt werden.
Ihr Hautkrebsscreening – Hautveränderungen früh erkennen und sinnvoll einordnen
Der Anlass
Wann ein Hautkrebsscreening sinnvoll ist
Ein Hautkrebsscreening ist vor allem als Früherkennungsuntersuchung sinnvoll. Es soll helfen, auffällige Hautveränderungen möglichst früh zu entdecken. Für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren ist die Untersuchung alle zwei Jahre vorgesehen.
Das kann zum Beispiel sinnvoll sein bei:
Das Screening dient der Früherkennung von schwarzem Hautkrebs und hellem Hautkrebs.
Die Untersuchung
Was beim Hautkrebsscreening gemacht wird
Am Anfang steht eine gezielte Anamnese. Dabei geht es zum Beispiel um auffällige Hautveränderungen, frühere Hautkrebserkrankungen oder Hautkrebs in der Familie. Danach folgt die standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut. Dabei werden auch der behaarte Kopf und Hautbereiche in Körperfalten mit betrachtet.
Wichtig ist:
Wenn das Screening hausärztlich erfolgt und ein auffälliger Befund erhoben wird, muss zur weiteren Abklärung an eine Dermatologin oder einen Dermatologen überwiesen werden.
Der Ablauf
So läuft das Hautkrebsscreening in der Regel ab
Zu Beginn werden relevante Vorerkrankungen, frühere Hautauffälligkeiten und mögliche Risiken besprochen. Danach wird die Haut am ganzen Körper systematisch untersucht. Im Anschluss wird der Befund mit Ihnen besprochen und eingeordnet. Wenn sich dabei ein auffälliger Befund zeigt, wird das weitere Vorgehen erklärt.
Kurz zusammengefasst:
Die Vorbereitung
Was Sie vor dem Termin beachten sollten
Für das Hautkrebsscreening braucht es in der Regel keine aufwendige Vorbereitung. Hilfreich ist aber, wenn auffällige Hautveränderungen, neue Muttermale oder Veränderungen an bestehenden Flecken möglichst konkret beschrieben werden können. Wenn es frühere dermatologische Befunde gibt, sollten diese nach Möglichkeit mitgebracht werden. Die Früherkennung lebt davon, Veränderungen früh zu erkennen und nachvollziehbar einzuordnen.
Hilfreich zum Termin sind in der Regel:
Während der Untersuchung sollte möglichst die gesamte Haut begutachtet werden können.
Dr. med Rasso Riffelmacher informiert
Was viele Patientinnen und Patienten vorab wissen möchten
Viele Menschen gehen davon aus, dass Hautkrebsscreening nur bei sichtbaren Beschwerden sinnvoll ist. Das stimmt so nicht. Gerade weil Hautkrebs oder Vorstufen längere Zeit unbemerkt bleiben können, ist die Früherkennung wichtig. Ziel ist nicht, jede kleine Hautveränderung sofort als krankhaft zu bewerten, sondern auffällige Befunde früh zu erkennen und richtig einzuordnen.
Wichtig ist auch: Das Hautkrebsscreening ersetzt nicht die eigene Aufmerksamkeit für neue oder sich verändernde Hautstellen. Wer zwischen den Vorsorgeuntersuchungen auffällige Veränderungen bemerkt, sollte diese unabhängig vom regulären Screening ärztlich abklären lassen.
Sie möchten Ihre Haut vorsorglich untersuchen lassen?
Wir klären mit Ihnen, ob ein Hautkrebsscreening in Ihrem Fall sinnvoll ist und besprechen auffällige Hautveränderungen strukturiert mit Ihnen.
Häufige Fragen
Hautkrebsscreening
Nein. Neue oder sich verändernde Hautstellen sollten unabhängig vom festen Screening-Abstand ärztlich abgeklärt werden.
Das Hautkrebsscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung, bei der die Haut am ganzen Körper auf auffällige Veränderungen untersucht wird.
Dann wird das weitere Vorgehen erklärt. Wenn das Screening hausärztlich durchgeführt wurde, erfolgt bei auffälligem Befund in der Regel die Überweisung zur dermatologischen Abklärung.
Zunächst erfolgt eine gezielte Anamnese. Danach wird die gesamte Haut visuell untersucht, auch am behaarten Kopf und in Körperfalten.
Die Untersuchung kann von entsprechend qualifizierten hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten oder von Dermatologinnen und Dermatologen durchgeführt werden.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.