Wer hat Anspruch auf die Untersuchung als Vorsorgeleistung?
Gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Ultraschall-Screening zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas.
Gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmaliges Ultraschall-Screening zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas.