Wer darf das Hautkrebsscreening durchführen?
Die Untersuchung kann von entsprechend qualifizierten hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten oder von Dermatologinnen und Dermatologen durchgeführt werden.
Die Untersuchung kann von entsprechend qualifizierten hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten oder von Dermatologinnen und Dermatologen durchgeführt werden.