Warum muss ich eine IGeL-Leistung selbst bezahlen?

Weil diese Leistungen meist nicht als reguläre Kassenleistung vorgesehen sind. Sie können im Einzelfall sinnvoll sein, gelten aber nicht automatisch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Behandlungsbeginn wird dazu ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen.