Rezepte, Überweisungen und Verordnungen im MVZ
Wenn Sie ein Rezept, eine Überweisung oder eine Verordnung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Online-Formulare. So können wir Ihr Anliegen sicher prüfen und ohne unnötige Wartezeit am Telefon bearbeiten.
Bearbeitungszeit und Voraussetzung
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 2 Werktage.
Wichtig: Ihre Gesundheitskarte (eGK) muss im aktuellen Quartal eingelesen sein.
Rezepte
Kassenrezepte
Kassenrezepte werden von der Krankenkasse übernommen. Nach der Bestellung wird das Rezept als E-Rezept auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert und kann in der Apotheke eingelöst werden.
Wichtig für Sie:
- Das Rezept steht in der Regel bis zu 4 Wochen zur Verfügung.
- Wird es in dieser Zeit nicht eingelöst, kann es nicht mehr zulasten der Krankenkasse abgegeben werden.
- Sie können nur Medikamente anfordern, die bei uns bereits bekannt sind.
- Neue Medikamente oder Therapieänderungen erfordern eine ärztliche Vorstellung.
Privatrezepte für gesetzlich Versicherte
Auch gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept erhalten, zum Beispiel wenn ein Medikament nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Wichtig:
- Die Kosten tragen Sie zunächst selbst.
- In Einzelfällen ist eine spätere Erstattung durch die Krankenkasse möglich.
- Ob das möglich ist, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.
BTM-Rezepte
Bestimmte Medikamente, zum Beispiel starke Schmerzmittel, werden auf einem BTM-Rezept verordnet.
Wichtig:
- BTM-Rezepte werden nicht digital übermittelt.
- Sie müssen persönlich in der Praxis abgeholt werden.
- Sie sind nur 6 Tage gültig.
- Bei Verlust ist eine Ersatzausstellung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wichtige Regel zu Folgerezepten
Bitte bestellen Sie Medikamente erst kurz vor Ende des aktuellen Vorrats, etwa eine Woche vorher.
Wichtig:
- Eine Verordnung auf Vorrat ist nicht möglich.
- Auch bei Urlauben ist eine frühzeitige Mehrverordnung nicht immer zulässig.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt werden Verordnungen zunächst ärztlich geprüft.
- Bitte bringen Sie dafür immer den aktuellen Entlassungsbericht mit.
Überweisungen
Was ist eine Überweisung?
Mit einer Überweisung werden Sie zur Mit- oder Weiterbehandlung an einen Facharzt überwiesen. Die Ausstellung erfolgt immer nach ärztlicher Entscheidung.
Gültigkeit
Eine Überweisung gilt auch über das Quartal hinaus.
Das bedeutet:
- Beginnt die Behandlung erst im nächsten Quartal, ist meist keine neue Überweisung nötig.
- Läuft die Behandlung weiter, bleibt die Überweisung bis zum Abschluss gültig.
Facharzttermine
Grundsätzlich vereinbaren Sie Ihren Termin beim Facharzt selbst.
Wenn Sie keinen Termin finden:
- wenden Sie sich an die Terminservicestelle unter 116117
Hausarztvermittlungsfall
In dringenden akuten Fällen unterstützen wir bei der zeitnahen Terminvermittlung. Das erfolgt nur bei medizinischer Dringlichkeit.
Verordnungen
Heilmittelverordnung
Dazu gehören zum Beispiel:
- Physiotherapie
- Lymphdrainage
- Ergotherapie
- Logopädie
Wichtig:
- Eine neue oder erstmalige Verordnung erfordert einen Arztkontakt.
- Verordnungen stellen wir nur bei medizinischer Notwendigkeit aus.
- Umfang und Dauer sind gesetzlich geregelt.
Häusliche Krankenpflege (HKP)
Hier übernimmt ein Pflegedienst medizinische Aufgaben zu Hause, zum Beispiel:
- Wundversorgung
- Injektionen
- Medikamentengabe
Bitte geben Sie immer an:
- was genau gemacht werden soll
- wie oft die Versorgung erfolgen soll
- Unvollständige Angaben führen zu Verzögerungen.
Krankenbeförderung (Transportschein)
Ein Transportschein kann ausgestellt werden, wenn Sie die Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus nicht selbstständig durchführen können.
Damit wir den Schein ausstellen können, brauchen wir:
- Ziel mit Adresse
- ambulant oder stationär
- Datum und Uhrzeit
- Hin- und/oder Rückfahrt
- Transportmittel
- Transportart
- aktuellen Nachweis des Pflegegrads
- relevante Merkzeichen, wenn vorhanden
Einweisung ins Krankenhaus
Eine Einweisung wird benötigt, wenn eine geplante Behandlung im Krankenhaus erfolgen soll.
Damit wir die Einweisung ausstellen können, brauchen wir:
- Krankenhaus und Fachabteilung
- Diagnose oder Behandlungsgrund
- geplanter Eingriff
- Termin, falls bereits bekannt
Hilfsmittelverordnung
Hilfsmittel können zum Beispiel sein:
- Rollator
- Gehstützen
- Kompressionsstrümpfe
- Schuheinlagen
- Toilettensitzerhöhung
Wichtig:
Bitte bringen Sie möglichst die genaue Bezeichnung des benötigten Hilfsmittels mit. Am besten lassen Sie sich vorab im Sanitätshaus beraten.
Nächster Schritt
Wenn Sie ein Rezept, eine Überweisung oder eine Verordnung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Online-Formulare.