Wie oft kann ich den Gesundheitscheck machen?
Gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf den Gesundheitscheck. Ab 35 Jahren ist er in der Regel alle drei Jahre möglich.
Gesetzlich Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren haben einmalig Anspruch auf den Gesundheitscheck. Ab 35 Jahren ist er in der Regel alle drei Jahre möglich.