Ist eine Patientenverfügung verbindlich?
Ja, wenn die konkreten Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Dann sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen daran gebunden.
Ja, wenn die konkreten Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Dann sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachpersonen daran gebunden.