Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im MVZ
Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL Leistungen, sind ärztliche Leistungen, die nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und deshalb selbst bezahlt werden müssen. Dazu zählen je nach Anlass zusätzliche Untersuchungen, Laborleistungen, Atteste, sportmedizinische Leistungen oder reisemedizinische Beratungen. Vor Behandlungsbeginn wird ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.
Wichtige Hinweise
Leistungsübersicht
Untersuchungen und Vorsorgeleistungen
Zusätzliche Untersuchungen und Vorsorgeleistungen können sinnvoll sein, wenn Sie über den regulären Kassenumfang hinaus eine weiterführende Untersuchung oder individuelle Vorsorge wünschen. Diese Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet.
Reisemedizin und Reiseimpfung
Sie planen eine Reise und möchten sich vorab medizinisch sinnvoll beraten lassen? Die reisemedizinische Beratung hilft dabei, Gesundheitsrisiken besser einzuschätzen und sinnvolle Schutzmaßnahmen für Ihr Reiseziel zu besprechen. Reiseimpfberatungen und Reiseimpfungen gehören zu den IGeL-Leistungen. Die Kosten werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht vorab übernommen. Viele Krankenkassen erstatten jedoch freiwillig einen Teil der Kosten nach Einreichung der Rechnung.
Laboruntersuchungen
Einige Laborleistungen können auf Wunsch außerhalb des regulären Kassenumfangs durchgeführt werden. Bei Laborleistungen erfolgt die Rechnungsstellung separat durch das Labor.
Hinweis:
Bei Laboruntersuchungen erfolgt die Rechnungsstellung separat durch das Labor.
Atteste und Bescheinigungen
Ärztliche Atteste und Bescheinigungen für Freizeit, Sport, Urlaub oder andere private Anlässe gehören in vielen Fällen nicht zu den regulären Kassenleistungen. Ob Kosten übernommen werden, hängt vom Anlass ab.
Hinweis:
Nur wenn Atteste oder Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle dienen, tragen gesetzliche Krankenkassen die Kosten.
Patientenverfügung
Die ausführliche ärztliche Beratung zur Patientenverfügung gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach GOÄ abgerechnet. Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand.
Sportmedizin
Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen werden als individuelle Gesundheitsleistungen angeboten. Die nachfolgenden Preise und Berechnungsfaktoren sind aus der bestehenden Seite übernommen.
Häufige Fragen
Individuelle Gesundheitsleistungen
Weil diese Leistungen meist nicht als reguläre Kassenleistung vorgesehen sind. Sie können im Einzelfall sinnvoll sein, gelten aber nicht automatisch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Vor Behandlungsbeginn wird dazu ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen.
IGeL sind ärztliche Leistungen, die nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und deshalb in der Regel selbst bezahlt werden müssen. Sie werden auch Selbstzahlerleistungen genannt.
Im MVZ gehören dazu zum Beispiel zusätzliche Untersuchungen und Vorsorgeleistungen, Reiseberatung und Reiseimpfungen, Laborleistungen, Atteste und Bescheinigungen, die Beratung zur Patientenverfügung sowie sportmedizinische Leistungen.
Vor einer IGeL-Leistung werden Sie über Inhalt und Kosten informiert. Auf der IGeL-Seite des MVZ sind viele Leistungen bereits mit Preis, GOÄ-Ziffer und Berechnungsfaktor aufgeführt.